Wer manche Fragen sich da ausgedacht hat, der muss in die Klapse!!!
Wenn solche Fragen bei KZF Schein drin stehen würden..........!!!
Bescheuert!!
Is es normal dass man von ca. 300 Fragen, gleich 100 durchjagt??
Bei manchen Fragen hab ich noch über die vorherige Frage nachgedacht, da hab ich die Frau schon über die übernächste Frage reden hören!
Die Theorie dauert bei mir 6 Mal je 3 std. Wenn wir am ersten Tag gleich ein drittel durchmachen, was machen wir andere Tage???
Naja erst eimal sei froh das es schnell geht. Alles was du da lernst hast du sowieso nach 2 Jahren vergessen. Und wenn du eh nur Jet fährst brauchst du das eh alles nicht! Meiner Meinung alles nur Geld gemache :evil:
Machst du nur den Seeschein?
Fand es am Anfang auch schwer,ist teils eine reine Lernsache.Hatte allerdings nur einmal die Woche 3Std. da hatte man genug Zeit zum lernen.
Wart mal ab wenn die Kursberechnung kommt.Bekommt man aber auch hin.Haben wir ja auch geschafft.
Seh es mal so damit darfst du auch größere Sachen fahren.
Nur um einen Jet zu fahren einen Führerschein zu machen um dann noch nichtmal überall fahren zu dürfen ist schon hart.(Fahrwasser)
Du kannst mal deine Lehrerin fragen ob es sich immer noch so verhält:
Nach der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (§31 Abs. 5) ist das Fahren im Fahrwasser grundsätzlich verboten.
Ausnahmen:
Wasserflächen, die von der zuständigen Strom- und
Schifffahrtspolizeibehörde bekanntgemacht worden sind.
Wasserflächen, die durch das Sichtzeichen gekennzeichnet sind.
Ein Kollege hier im Forum meinte was anderes.Wenn sich was geändert hat kann sich mein Bruder seine 20 Euro wieder von den freundlichen abholen. :D
Also ich sehe in der Wassermotorradverordnung nirgends ein Passus, der es nicht erlaubt, in der Fahrrinne zu fahren:
§ 3 Wassermotorradfahren
(1) Auf den Binnenschiffahrtsstraßen (§ 1 Nr. 1) ist das Fahren mit Wassermotorrädern außerhalb der durch das Tafelzeichen E.22 der Anlage 7 der Anlage zu Artikel 1 der Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung vom 19. Dezember 1994 (BGBl. II S. 3816) freigegebenen Wasserflächen verboten. Satz 1 gilt nicht für
1.Fahrten zum Erreichen der nächstgelegenen freigegebenen Wasserfläche und für Touren- oder Wanderfahrten,
2.den Einsatz als ziehendes Fahrzeug im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 der Wasserskiverordnung auf den durch das Tafelzeichen E.17 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Wasserskiverordnung) freigegebenen Strecken und Wasserflächen,
3.Rettungseinsätze mit Dienstfahrzeugen der als gemeinnützig anerkannten Körperschaften und Diensteinsätze mit Dienstfahrzeugen des öffentlichen Dienstes.
Satz 2 Nr. 1 gilt nur, wenn ein klar erkennbarer Geradeauskurs eingehalten wird.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 und 3 darf durch die Fahrweise des Wassermotorrads kein anderer gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
Der Jet is noch komplett aus einander.
Es ist KALT!!!
Obwohl es juckt schon gewaltig in den Fingern!! Ich glaub wenn der laufen würde, wäjr ich verrückt genug den ins Wasser zu schmeissen und ne Runde zu drehen. (ob es bei einer Runde geblieben währe, ist seehr fraglich).
Aber im März müsste schon machbar sein :-) Im diesen Jahr, war im März schon sehr warm. Wollte schon mein Motorrad ein Monat früher anmelden.
Ab märz kannst du mit ein wetsuit fahren, im wasser ist nicht das problem,
nur wenn man raus kommt ist es scheisse kalt!
was fehlt dann noch an deiner x2?