Ruhezeiten für Jetpiloten?
Es wird behauptet, dass der Betrieb von Jetskis nur von maximal 7 bis 20 Uhr zulässig ist. Stimmt so nicht!
Die Beschränkung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 der Wassermotorräder-Verordnung bezieht sich nur auf das Befahren der Wasserflächen, die durch das Tafelzeichen E.22 freigegeben sind.
Daraus ergibt sich ohne Wenn und Aber, dass Wanderfahrten (mit klar erkennbarem Geradeauskurs) und Fahrten zum Erreichen und Verlassen der freigegebenen Wasserflächen auch außerhalb der genannten Zeiten und sogar bei Dunkelheit (mit Navi-Lichtern) zulässig sind.