Zulassung zum x-ten

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Zulassung zum x-ten

Ungelesener Beitragvon ydna » 22.08.2012, 18:52

Moin Leuts,

Ja... Ich habe die Suchfunktion genutzt und auch gelsen was ich bereits wusste, naemlich das ein Jetski auch angemeldet werden muss.
Soweit so gut...
Muss er beim WSA angemeldet werden oder reicht ein internationaler Bootsschein beim ADAC?

Gefunden habe ich folgendes beim ADAC:
Der IBS gilt bei Befahren der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen als Ausweis über ein amtlich anerkanntes Kennzeichen und ist vorgeschrieben für ....

Ich habe von meinem Vorgaenger den IBS vorliegen. Auf dem steht aber ganz gross: GILT IN DEUTSCHLAND NICHT ALS AMTL ANERKANNTES KENNZEICHEN. :big_denken

Edit:
Habe jetzt das noch gefunden:
Der IBS gilt bei Befahren der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen als Ausweis über ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. Die zusätzliche Registrierung beim Wasser- und Schifffahrtsamt ist nicht erforderlich (Ausnahme Wassermotorräder)

Wieso gilt das nicht fuer Wassermotorraeder? faellt da ein Steher drunter?


Verstehe ich nicht...

Vielleicht kann mir da jemand helfen :big_grubel

Danke
Andy
ydna
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Re: Zulassung zum x-ten

Ungelesener Beitragvon nuggi » 23.08.2012, 11:05

ydna hat geschrieben:Moin Leuts,

Ja... Ich habe die Suchfunktion genutzt und auch gelsen was ich bereits wusste, naemlich das ein Jetski auch angemeldet werden muss.
Soweit so gut...
Muss er beim WSA angemeldet werden oder reicht ein internationaler Bootsschein beim ADAC?

Gefunden habe ich folgendes beim ADAC:
Der IBS gilt bei Befahren der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen als Ausweis über ein amtlich anerkanntes Kennzeichen und ist vorgeschrieben für ....

Ich habe von meinem Vorgaenger den IBS vorliegen. Auf dem steht aber ganz gross: GILT IN DEUTSCHLAND NICHT ALS AMTL ANERKANNTES KENNZEICHEN. :big_denken

Edit:
Habe jetzt das noch gefunden:
Der IBS gilt bei Befahren der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen als Ausweis über ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. Die zusätzliche Registrierung beim Wasser- und Schifffahrtsamt ist nicht erforderlich (Ausnahme Wassermotorräder)

Wieso gilt das nicht fuer Wassermotorraeder? faellt da ein Steher drunter?


Verstehe ich nicht...

Vielleicht kann mir da jemand helfen :big_grubel

Danke
Andy


Moinse Andy
Würde ich garnicht lange Fackeln........Melde das Ding bei deinem nächsten WSA an und hast RUHE.
Glaube der ADAC Schein iss auch immer nur 2 Jahre gültig :big_gruebel
Und bei WSA Anmeldung haste für Ewig RUHE und ist auf der ganzen Welt gültig :big_gaehn
Geht auch via E-Mail mit Abuchungsgenehmigung....
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nuggi
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