Bussgeld für befahren von Schifffahrtsstrassen

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Bussgeld für befahren von Schifffahrtsstrassen

Ungelesener Beitragvon Bmeister » 17.02.2012, 22:36

Moin Moin

Weiß von euch jemand was es kostet, eine Schifffahrtsstrasse (im Seegebiet) mit dem jet zu queren?
Einfach rüber, in klar erkennbarer geradeaus fahrt.

Was mußtest ihr dafür zahlen?
Oder weiß jemand wo es nachzulesen ist?

Vielen Dank der Bmeister
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Re: Bussgeld für befahren von Schifffahrtsstrassen

Ungelesener Beitragvon Norman » 18.02.2012, 10:36

Moin,

also dafür durfte ich noch nie bezahlen obwohl die Polizei das schon öfters gesehen hat oder sogar dann eine Allgemeine Kontrolle durchführte. Ansonsten bezahle ich immer 35 € egal was mal wieder war. Ob nun mit 100 km/h wo nur 25 km/h erlaubt waren oder das besagte Figurenfahren wo es nicht gestattet ist.
PS: Führerschein nicht dabei sind bei mir immer 10 € :big_give5

Ist dann wohl alles eine Ermessensfrage was das fahren auf den Schifffahrtsstraßen angeht. 35 € max. sind dann wohl auch möglich.
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Re: Bussgeld für befahren von Schifffahrtsstrassen

Ungelesener Beitragvon Bmeister » 18.02.2012, 18:10

Moin Moin

Das hört sich doch gut an.
Dann hoffe ich mal das der Hafenmeister und die Waschpo gut gelaunt sind und wir mit einer einfachen Kontrolle und einem "DU DU Du" davon kommen.
Ansonsten werden gleich noch 70€ mit eingesteckt.
Sollte der Spaß doch teurer sein, müssen wir die Tour umorganisieren.

Danke der Bmeister
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Re: Bussgeld für befahren von Schifffahrtsstrassen

Ungelesener Beitragvon Bmeister » 20.07.2012, 18:17

Moin Moin

Ich habe dann mal die Wasserschutzpolizei angerufen.
Ich habe denen geschildert was ich vorhabe und das ich dafür die Hafeneinfahr einer Fähre kreutzen müßte.
Die antwort war nur : Ich solle die Fähre nicht rammen oder ihr in die quere kommen.
Also werden wir die Fähre besser nicht rammen und in klar erkennbarer geradeausfahrt die Schiffahrtsstrasse quere. Vorsichtshalber werden wir noch ein paar Euros einstecken.

Falls jemand noch andere Informationen hat, kann er sich gerne noch melden.

:big_bye der Bmeister
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Re: Bussgeld für befahren von Schifffahrtsstrassen

Ungelesener Beitragvon Bmeister » 24.09.2012, 21:15

Moin Moin

Hier steht was drin :big_book

http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/s ... atalog.pdf

3 Nichtbeachten der Anordnungen, die durch die Schifffahrtszeichen gegeben
werden § 4 Abs. 6 Sch Nr. 1.......................................35€ OWi 150-200€ Bußg.

Die Grundregeln für das Verhalten im Verkehr auf dem Wasser nicht beachten § 43 Abs. 1 Sch Nr. 41 p)
50 mit Behinderun ....................................................20€ OWi 100-500€ Bußg.
mit Gefährdung oder mit Schaden ..................................35€ OWi 100-500€ Bußg.

53 Die geltenden Fahrregeln nicht einhalten § 44 Sch Nr. 11......20€ OWi 100-300€ Bußg.
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